Aktuelle Bewilligungspraxis

Damit Kleinwohnformen vermehrt ihre Stärken ausspielen können, braucht es gesetzliche Anpassungen: Eine Kleinwohnform durchläuft heute die gleiche Baubewilligung, wie ein herkömmliches Haus. Dies führt zu erhöhtem Aufwand für die eigentlich simple und nachhaltige Wohnform. Hier setzen wir als Verein an!

Aktuelle Bewilligungspraxis2023-10-29T09:53:45+01:00

Wo sollten Kleinwohnformen gebaut werden?

Kleinwohnformen können eine Ergänzung für die Verdichtung nach Innen sein. Es gibt noch viele Grundstücke, die brachliegen oder noch nicht optimal verdichtet sind. Möglichkeiten ergeben sich auch in der Zwischennutzung von (städtischen) Brachen. Dort können Kleinwohnformen aktivieren und die inneren Verdichtung beschleunigen. Kleinwohnformen ermöglichen Generationen übergreifendes Wohnen, indem KWF mit bestehenden Häusern zusammengeführt werden. So wird das «Stöckli» aus der Landwirtschaft in regulären Wohnzonen neu interpretiert. Diese Projekte tragen im Kleinen zur inneren Verdichtung bei und unterstützen gleichzeitig den Renovationsgedanken der Bestandsliegenschaft.

Anwendungsbeispiele

Verein Kleinwohnformen Schweiz | Aktuelle Bewilligungspraxis | Verdichtung | Brachen sinnvoll nutzen

Brachen sinnvoll nutzen

Industriebrache mit Parkplatz ermöglicht eine Siedlung mit Kleinwohnformen als Zwischennutzung. Erweiterbar mit Flächen für Kleingewerbe/Start-ups

Verein Kleinwohnformen Schweiz | Aktuelle Bewilligungspraxis | Verdichtung | Stöckli neu interpretieren

Stöckli neu interpretieren

Ein Einfamilienhaus wird mit Kleinwohnform(en) im Garten ergänzt und ermöglicht so generationenübergreifendes Wohnen.

Verein Kleinwohnformen Schweiz | Aktuelle Bewilligungspraxis | Verdichtung | Innerstädtische Räume verdichten

Stadträume verdichten

Herkömmliche Mehrfamilienhaus Siedlung mit Kleinwohnformen ergänzt

Energieeffizienz und ökologischer Nutzen von Kleinwohnformen

Durch die begrenzten Platzverhältnisse für Isolierungen und die Verwendung von möglichst ökologischen Baustoffen wie Holz und als Dämmstoff Schafwolle, Hanf oder Seegras weisen Kleinwohnformen einen vergleichsweise hohen Heizenergiebedarf aus. Können Kleinwohnformen so überhaupt einen grossen ökologischen Nutzen darstellen?

Es ist richtig, dass die U-Werte der Wandaufbauten oft nicht dem Energiegesetz entsprechen. Das ist ein Beispiel, wo gesetzliche Anpassungen nötig sind. Denn die zu beheizenden Volumen sind sehr klein und die Heizperiode wird dank Sonnenunterstützung im Vergleich zu herkömmlichen Häusern um rund zwei Monate verkürzt. So ist der Heizenergiebedarf pro Person und im Rahmen der 2000-Watt-Gesellschaft betrachtet sehr tief und viel tiefer als bei herkömmlichen Häusern. Zudem verwenden viele Kleinwohnformen CO2-neutrale Heizungen. Ohnehin greift für uns das alleinige Abstützen auf die Dämmung zu kurz. Verschiedene Studien attestieren Bewohnenden einer Kleinwohnform einen reduzierten ökologischen Fussabruck von rund 50 Prozent.

Anknüpfungspunkte für Vereinfachungen

Zum Beispiel könnten Pläne weniger detailliert sein als bei herkömmlichen Bauten. Man kann auch darüber diskutieren, ob das Profil einer Kleinwohnform ausgesteckt werden muss. Ein Dauerthema sind auch die Erschliessung und die Parkplätze, denn bei vielen Bewohnenden passt ein eigenes Auto gar nicht zum Lebensstil.

Es gibt für uns jedoch Bereiche, wo man genau hinschauen muss. Dies gilt beispielsweise beim Brandschutz oder den Grenzabständen. Auch die Energieeffizienz muss bei Kleinwohnformen stimmen. Aber hier gibt es innovative Lösungen, die heute schon vereinzelt zur Anwendung kommen.

Führt eine Vereinfachung der Bewilligungspraxis nicht gerade in Landwirtschaftszonen oder im öffentlichen Raum zum unkontrollierten Wildwuchs?

Nein, denn es geht immer um zonenkonforme Bauten, die als primären Wohnsitz genutzt werden und somit über sämtliche notwendige Bewilligungen verfügen. Das bedeutet auch, dass das Land auf dem Kleinwohnformen errichtet werden für eine längere Dauer baurechtlich genutzt werden darf. Je nach Eigentumsverhältnissen braucht es beispielsweise einen Baurechtsvertrag, mit dem die Eigentümer den Bewohnenden der Kleinwohnform das Recht einräumen, ihr eigenes Bauwerk auf einem fremden Grundstück zu erstellen. Im Gegenzug erhalten die Eigentümer eine Entschädigung, den Baurechtzins. Zudem streben Bewohnende einer Kleinwohnform die gleichen wohnhygienischen Standards wie in herkömmlichen Häusern an, wofür eine gewisse Infrastruktur am Grundstück oder in der Kleinwohnform nötig ist.

Mit grossen Mehrfamilienhäusern kann eine Parzelle doch viel effektiver ausgenutzt werden. Sind Kleinwohnformen nicht kontraproduktiv?

Nein, denn bisher hiess innere Verdichtung praktisch immer: Abreissen und grösser neu bauen. Wir verstehen Kleinwohnformen als sinnvolle Ergänzung zum Ersatzneubau. Die Frage ist doch: Haben immer alle Eigentümer das nötige Kleingeld um ein Ersatzneubau mit möglichst hoher Ausnutzung zu erstellen? Passen diese Wohnblöcke überhaupt ins Quartier oder gibt es Widerstand aus der Nachbarschaft? Ist sich die Eigentümerschaft einig? Wollen sich Eigentümer über Jahrzehnte finanziell verpflichten? Ist ein Verkauf eine Option? Eine Studie der ZKB kommt zum Schluss, dass sich nur gerade 10 % der heutigen Mieter ein Eigenheim überhaupt leisten können. Gerade hier bieten Kleinwohnformen spannende und neue Optionen.

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