Eine Definition von Kleinwohnformen

Eine Kleinwohnform (KWF) ist eine Wohneinheit mit höchstens 40m2 Hauptnutzfläche (nach SIA 416). Sie steht im Gegensatz zu herkömmlichen Immobilien nicht auf festen Fundamenten, sondern entweder auf Rädern und/oder Punktfundamenten, und versiegelt keinen Boden. Sie muss alle hygienischen Bedingungen erfüllen (Toilette, Wasch- und Kochgelegenheit) entweder direkt in der KWF oder auf dem Grundstück, damit die KWF als Hauptwohnsitz genutzt werden kann.

Alle Menschen, deren Wunschwohnform innovativ, klein und mobil ist, sind bei uns als Mitglieder willkommen. Der Vorstand des Vereins behält sich allerdings offen, sich in der konkreten Vereinstätigkeit nur auf ausgewählte, besonders beliebte Kleinwohnformen zu konzentrieren.

Vorteile von Kleinwohnformen

  • Mobil bleiben
  • Persönliche Zufriedenheit (Selbstbestimmung: „mehr Zeit, weniger Zeugs“)

  • Senkung des ökologischen Fussabdrucks

  • Gestaltung der eigenen vier Wände
  • Eigentum ohne sich fürs Leben verschulden zu müssen

Kleinwohnformen unserer Mitglieder

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Typisierung von Kleinwohnformen

Es gibt keine klaren und rechtlichen Definitionen von Kleinwohnformen, da die Übergänge oft fliessend sind. Der Fokus des Vereins Kleinwohnformen Schweiz liegt auf vier Typisierungen.

Minihaus

  • Kann mit Sattelschlepper transportiert werden
  • Wird meist auf Punkt- oder Schraubfundamente gesetzt
  • Grösse bis 40m2
  • Ein- oder Mehrteilig (modular)

Zirkuswagen

  • Auch Schäferwagen, Bauwagen
  • Wagen mit Rädern
  • Meist ein halbrundes Dach
  • Auf einer Ebene
  • Grösse bis ca. 30m2

Tiny House

  • Englisch für «Kleines Haus»
  • Optisch einem modernen oder traditionellen Haus nachempfunden
  • Meist auf einen Anhänger gebaut
  • Grösse bis ca. 25m2
  • Oft mit Platz für ein Schlafloft in seperater Ebene

Jurte

  • Rundes Zelt
  • Holzgerüst mit Filzmatten bedeckt (teilweise mit Holzwänden)
  • Einfach zerlegbar
  • Grundsätzlich mit Stückholz-Heizung

Beispiele von weiteren Kleinwohnformen

  • Containerhäuser
  • Wohnminivans
  • Tipis
  • Hausboote

Alle diese Wohnformen sind in der Schweiz im Baurecht nicht berücksichtigt, d.h. es ist nicht immer einfach, eine Baubewilligung für sie zu bekommen und sie als Hauptwohnsitz zu wählen. Sie können ganz individuelle Formen annehmen und sind vielseitig gestaltbar. Zum Teil sind sie keiner Typisierung eindeutig zuzuordnen (ist es eher ein Wagen oder ein Tiny House?). Es ist daher sinnvoll, sie alle unter einer Kategorie (Kleinwohnform) zusammenzufassen. Wichtig ist ein gewisser ökologischer Standard (Materialwahl, Energieeffizienz etc.).

KEINE Kleinwohnformen

  • Kleine Single-Wohnungen (nicht mobil)
  • Kleine Häuser auf festem Fundament (nicht mobil)
  • Camper/Wohnwagen mit hohem Anteil an Kunststoff
  • Auch über Wohnbusse und Baumhäuser besteht noch kein Konsens.

Es ist allerdings abhängig davon, ob wir über «Kleinwohnformen» als genereller Begriff oder als politisch-rechtliche Definition sprechen.

Vorteile von Kleinwohnformen auf einen Blick

Für Landbesitzer/-innen

  • Verpachten auf Zeit
  • Zusätzliche Einnahmen
  • Sinnvolle Nutzung und evt. Unterhalt des Grundstückes (verdichtetes Bauen)
  • Soziale Kontakte bei schon bestehenden Häusern mit grossen Gärten (verdichtetes Bauen)
  • Optimale Nutzung von Restgrundstücken
  • Flächennutzung ohne Bodenversiegelung

Für Nachbarn

  • Aussicht wird nicht verbaut

  • Quartier wird belebt

  • Nachbarschaftshilfe kann entstehen

  • wenig Baulärm, da fertig angeliefert

Für Gemeinden

  • Förderung von ökologischem Wohneigentum

  • Zusätzliche Möglichkeit der Nachverdichtung

  • Nutzung von Restgrundstücken
  • Zwischennutzung temporär leerstehender Flächen

  • Als Instrument gegen Abwanderung (z.B. in Bergregionen)
  • Gemeinde wird bekannt, da Medieninteresse voraussehbar