In der Schweiz müssen Bauten über 4m² und mit einer Stelldauer von mehr als einem Monat bewilligt werden. Dies gilt auch für Fahrnisbauten, die zu Wohnzwecken genutzt werden. Was bedeutet dies für Kleinwohnformen? Braucht mein Tiny House eine Baubewilligung? Wo kann ich mein Tiny House aufstellen? Gibt es Möglichkeiten ohne Baubewilligung? Wir klären im folgenden Artikel die Rechtslage auf.

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