In der Schweiz müssen Bauten über 4m² und mit einer Stelldauer von mehr als einem Monat bewilligt werden. Dies gilt auch für Fahrnisbauten, die zu Wohnzwecken genutzt werden. Was bedeutet dies für Kleinwohnformen? Braucht mein Tiny House eine Baubewilligung? Wo kann ich mein Tiny House aufstellen? Gibt es Möglichkeiten ohne Baubewilligung? Wir klären im folgenden Artikel die Rechtslage auf.
Geschäftsstelle2024-08-20T14:29:32+02:0020. Dezember 2022|Kategorien: Bewilligungen|Tags: KWF-Wissen|2 Kommentare
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In einem Verein wo Gendergaga üblich ist habe ich nichts verloren. Mein Austrittsschreiben folgt per Post.
Freundlich grüsst
Jürg Luginbühl
157.143.7.49
Hallo Jürg
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Herzliche Grüsse,
Deborah Wanner
Leiterin Geschäftsstelle Verein Kleinwohnformen