Der Wohnraum in der Schweiz wird knapper, und Kleinwohnformen sind eine gefragte Lösung. Doch entspricht die bisherige Definition noch den aktuellen Herausforderungen? Im Vorstand haben wir uns intensiv damit auseinandergesetzt und im Rahmen der Retraite 2024 eine überarbeitete Definition erarbeitet.

Warum eine Anpassung notwendig war und welche neuen Kriterien nun gelten, erfahrt ihr in diesem Beitrag.

Innerhalb des Vorstandes und zusammen mit der Geschäftsstellenleitung haben wir uns im Jahr 2024 intensiv mit der bisherigen Definition von „Kleinwohnform“ auseinandergesetzt und überlegt, ob diese noch das widerspiegelt, was die aktuellen Entwicklungen rund um das Wohnen auf kleinen Flächen in der Schweiz sind. Wir sind zum Schluss gekommen, dass eine Weiterentwicklung notwendig ist, ohne die bisherige Definition in Frage zu stellen. Im Rahmen der Retraite 2024 haben wir uns Zeit genommen, mit der Unterstützung einer Moderatorin an diesem Thema zu arbeiten. Dabei haben wir mit dem Werkzeug der Konsentfindung aus der Soziokratie gearbeitet.

Bevor wir euch die neue Definition erläutern, möchten wir aufzeigen, warum aus unserer Sicht eine Anpassung notwendig ist. In der Schweiz sind die Baulandreserven deutlich zurückgegangen, was den Druck auf die bestehenden Wohnflächen erhöht. Die aktuellen Baulandreserven in der Schweiz betragen zwischen 23’000 und 37’000 Hektaren. Diese Zahl ergibt sich aus der Gesamtfläche der Bauzonen von 234’000 Hektaren, von denen 10 bis 16 Prozent noch unbebaut sind. Die unbebauten Bauzonen entsprechen den Baulandreserven, wobei die Verfügbarkeit je nach Region stark variiert. Die Bandbreite kommt zustande, da in diesen Zahlen sowohl die sicheren als auch die möglichen Baulandreserven enthalten sind. Insbesondere in städtischen Gebieten ist der Mangel an verfügbarem Bauland akut, was zu höheren Grundstückspreisen und einer verstärkten Nachfrage nach innovativen Wohnlösungen führt. Diese Entwicklung unterstreicht die Notwendigkeit, kompakte und flexible Wohnformen zu fördern, die eine nachhaltige Nutzung der begrenzten Bodenressourcen ermöglichen.

Kleinwohnformen sind genau solche kompakten und flexiblen Wohnformen, die auch im städtischen Kontext eine geeignete Antwort sein können. In diesem Zusammenhang ist jedoch seitens der Raumplanung eine gewisse Dichte erforderlich, die eine einzeln stehende Kleinwohnform nicht erreichen kann. Der Begriff „singulär“ bedeutet in diesem Zusammenhang „einzeln“ oder „einzigartig“ und weist darauf hin, dass eine einzelne, freistehende Kleinwohnform in Bezug auf urbane Raumplanung nicht die notwendige Dichte erreicht, um als effektive Lösung für Wohnraumnot in städtischen Gebieten zu dienen. Die Antwort darauf ist die Stapelung von Kleinwohnformen oder die vertikale Nachverdichtung. Diese bezieht sich auf das Konzept, Wohnraum durch das Hinzufügen zusätzlicher Stockwerke zu bestehenden Gebäuden zu schaffen. Diese Methode ermöglicht es, die vorhandenen Bodenflächen effizienter zu nutzen und mehr Wohnungen auf demselben Grundstück unterzubringen, ohne zusätzliche Flächen zu versiegeln. Sie ist besonders in dicht besiedelten städtischen Gebieten von Bedeutung, wo der Platz begrenzt ist und die Nachfrage nach Wohnraum hoch.

Die einzeln stehende Kleinwohnform hat jedoch auch das Potenzial, in Einfamilienhausquartieren zur Nachverdichtung beizutragen. Diese Wohngebiete sind oft durch grosszügige Grundstücke und niedrige Bebauungsdichte gekennzeichnet, was Raum für innovative Konzepte bietet. Ein singulärer Baukörper, der in einem solchen Quartier errichtet wird, kann auf einer kleinen, ungenutzten Fläche Platz finden und als eigenständige Einheit fungieren. Diese Kleinwohnformen sind besonders geeignet für Zwischennutzungen, Gästehäuser oder als zusätzliche Wohnräume für wachsende Familien, die auf kleinem Raum leben. Durch ihre kompakte Bauweise und die Nutzung vorhandener Flächen tragen sie zur Nachverdichtung bei, ohne das Erscheinungsbild des Quartiers wesentlich zu verändern. Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit, durch modulare Bauweise und nachhaltige Materialien den ökologischen Fussabdruck zu minimieren. Zudem bieten solche Kleinwohnformen Flexibilität, da sie leicht abgebaut und an einem anderen Ort wieder aufgebaut werden können, was sie zu einer idealen Lösung für sich ändernde Wohnbedürfnisse macht. Hier geht es um die Weiterentwicklung bestehender Einfamilienhäuser, wobei die Kleinwohnform nicht immer freistehend sein muss. Auch ein Anbau mit einer Kleinwohnform kann eine Lösung sein.

Bisher war in der Definition die 40 Quadratmeter Hauptnutzfläche gemäss SIA 416 die Schwelle für eine Kleinwohnform, unabhängig davon, wie viele Personen auf dieser Fläche leben. Die durchschnittliche Wohnfläche pro Person in der Schweiz beträgt aktuell etwa 47 Quadratmeter. Diese Zahl variiert je nach Region: In städtischen Gebieten liegt sie bei etwa 42 Quadratmetern pro Person, während sie in ländlichen Gebieten bis zu 50 Quadratmeter betragen kann. In der Stadt Genf sind es durchschnittlich 35 Quadratmeter pro Person. Somit liegt die bisherige Definition nur sieben Quadratmeter unter dem Durchschnitt, bezogen auf die gesamte Schweiz. Im städtischen Kontext von Genf hingegen liegen die 40 Quadratmeter sogar über dem Durchschnitt. Die HSLU verwendet im Rahmen interdisziplinärer Forschungsarbeiten eine Definition, die wie folgt aufgebaut ist: 30 Quadratmeter für eine Person und bis zu 15 Quadratmeter für jede weitere Person. Zusätzlich werden Flächen für gemeinschaftlich genutzte Bereiche angerechnet. Bei all diesen Durchschnittszahlen handelt es sich um Nettowohnflächen, also alle beheizten Flächen einer Wohneinheit, die ganzjährig bewohnbar sind.

Basierend auf den oben dargelegten Erläuterungen und Überlegungen haben wir folgende neue Definition ausgearbeitet:

Eine Kleinwohnform ist eine kompakte und ressourcenschonende Wohnlösung (Hauptwohnsitz) mit maximal 30 m² Wohnfläche für eine Person (plus max. 15 m² je weitere Person), die speziell für Nachverdichtung oder Zwischennutzung konzipiert ist.Sie basiert auf Prinzipien der Kreislaufwirtschaft und nutzt bebaubare Flächen ohne zusätzliche Versiegelung. Nachhaltigkeit, Flexibilität und die Minimierung des ökologischen Fussabdrucks stehen im Fokus.

Dies ist eine Kurzfassung, die wir hier verwenden. Eine ausführliche Darstellung der neuen Definition findet ihr im Positionspapier auf unserer Website. Wir sind uns bewusst, dass diese neue Definition kontrovers betrachtet werden kann und es auch Argumente dagegen gibt, die ihre Berechtigung haben.

Im Rahmen der Mitgliederversammlung 2025 möchten wir Raum für eine solche kontroverse Betrachtung schaffen und gerne eure Meinungen dazu hören. Ihr könnt aber auch unsere Kommunikationskanäle nutzen, um uns eure Meinung konstruktiv mitzuteilen.

Seitens des Vorstandes und der Geschäftsstellenleitung vertreten wir den Standpunkt, dass wir mit dieser neuen Definition einen wertvollen Beitrag zur aktuellen Diskussion in der Schweiz über die Wohnbaupolitik und die anstehenden gesellschaftlichen Veränderungen leisten können. Genau hier sehen wir die Aufgabe des Vereins Kleinwohnformen, aktiv mitzugestalten. Dies können wir jedoch nur mit eurer Unterstützung, für die wir euch danken möchten.